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19.06.2010 00:00 Alter: 79 Tage

Eine differenzierte und begabungsgerechte Förderung für alle ist nur in einem mehrgliedrigen Schulsystem möglich!

Kategorie: Aktuelles, Blick ins Gymnasium, Bildung
Von: Heike Mohr-Mumbauer
BLICK 225

Recht auf Bildung und Förderung

In der UN-Konvention von 2006 „Über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" wird u. a. aufgezeigt, dass weltweit rund 98 % der Menschen mit Behinderungen keine oder nur ungenügende Teilhabe an Bildung an Bildung haben.
Artikel 24 der Konvention besagt, dass Menschen mit Behinderung das Recht auf Bildung haben und nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Dies bedeutet, dass, insbesondere Kinder nicht aufgrund einer Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen abgehalten werden dürfen.
Eigentlich sollte dieses Recht auf Bildung und der damit verbundene Zugang zu Bildungseinrichtungen auch und gerade für Menschen mit Behinderung in jedem Land selbstverständlich sein!
Festgestellt werden darf in diesem Zusammenhang, dass Deutschland zu den Ländern gehört, in denen die Integration behinderter Menschen im schulischen Alltag bereits sehr gut gelingt – und das vor allem wegen eines gut funktionierenden gegliederten Schulsystems, das auf vielfältige Weise den Zugang zu Bildung ermöglicht.

"Inclusive Education" und "Inklusion"

Artikel 24 der UN-Konvention stellt den Begriff der "inclusive education" in den Mittelpunkt, was mit "inklusive – einschließlich" übersetzt werden kann und sich zunächst auf das Recht auf Teilhabe an Bildung bezieht.
Verfolgt man jedoch die inzwischen lauter werdende Diskussion über die Eingliederung von behinderten Menschen, insbesondere in der Schule, stößt man immer häufiger auf den Begriff der "Inklusion", die mit dem, worauf sich die UN-Konvention bezieht, nur noch wenig gemeinsam hat.
Bei der "Inklusion" geht es nicht mehr vorrangig um die Integration und die Bildungschancen von Behinderten: Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass die UN-Konvention in Deutschland von bestimmten, ideologisch motivierten Interessensgruppen instrumentalisiert wird, um das gegliederte Schulsystem als Ganzes langfristig zu schwächen bzw. abzuschaffen, da dieses, so die Befürworter der sogenannten inklusiven Schule, aussondere, ausgrenze und diskriminiere.
Somit wird aus "inclusive education" schnell die  "Eine Schule für alle".

Freie Schulwahl statt Bevormundung

Wieder einmal werden Eltern bevormundet, indem man ihnen nicht nur das Recht auf freie Schulwahl abspricht, sondern ihnen gleichzeitig noch unterstellt, nicht zu wissen, was für ihr Kind das Beste ist.
Es wäre Augenwischerei zu glauben, dass Unterschiede durch "Inklusion" aufgehoben werden können – sie bleiben bestehen - auch unter einem Dach und führen u. U. zu einem fruchtlosen Nebeneinander inkompatibler Lerntypen.

Bestmögliche und individuelle Förderung im mehrgliedrigen Schulsystem

Aus der Sicht des Philologenverbandes muss das Ziel bei der Umsetzung der Konvention sein, dass Menschen, insbesondere Kinder mit Behinderungen, in deren eigenem Interesse dort gefördert werden, wo diese Förderung die besten Erfolgsaussichten hat.
Dies kann, je nach Art und Grad der Behinderung, die allgemeinbildende Schule oder aber auch die Sonderschule sein. Auf keinen Fall darf Förderung an unzulänglichen Rahmenbedingungen scheitern!


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