Werbekampagne des Philologenverbandes Rheinland-Pfalz

Einstellungsaussichten für befristet beschäftigte Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz

Im Vorgriff auf geplante Gesetzesänderungen der Bundesregierung bezüglich des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (die Befristung von Arbeitsverhältnissen soll künftig dann nicht mehr zulässig sein, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse von mehr als fünf Jahren bestanden haben) hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz bereits im Jahr 2018 für befristet beschäftigte Lehrkräfte im sog. Vertretungskorridor wie folgt entschieden:

  • „Allen Planstellenbewerberinnen und -bewerbern, die zum 31.07.2018 über Vertretungsverträge von insgesamt fünf Jahren und länger verfügen (5- Jahres-Korridor), soll ein Planstellenangebot unterbreitet werden, ggf. auch dann, wenn die studierte Fächerkombination nicht vorrangig benötigt wird. Sollten diese das Planstellenangebot nicht annehmen, darf grundsätzlich auch kein weiteres Angebot für einen Vertretungsvertrag folgen. Im Ergebnis scheidet die betroffene Lehrkraft dann aus dem rheinland-pfälzischen Schuldienst aus.Gleiches gilt grundsätzlich dann, wenn den Planstellenbewerberinnen und -bewerbern aus näher darzulegenden Gründen kein Planstellenangebot unterbreitet werden kann. Auch in diesen Fällen endet das Beschäftigungsverhältnis im rheinland-pfälzischen Schuldienst.
  • Darüber hinaus existieren Fälle, in denen Lehrkräfte in Vertretungsverträgen von fünf und mehr Jahren (Stand 31.07.2018) sind, die sich nicht auf eine Planstelle beworben haben. Hierbei kann es sich um Lehrkräfte mit Zweitem Staatsexamen oder aber um sogenannte "Nicht-Erfüller" (Kräfte ohne 2. Staatsexamen) handeln. Auch bei diesen Lehrkräften soll der Vertrag grundsätzlich nicht mehr verlängert oder etwa ein neuer Vertrag geschlossen werden.“

Auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein/CDU (Drucksache 17/7833, www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/8066-17.pdf) vom 27.11.2018, wie für das kommende Schuljahr 2019/2020 verfahren werde, hat sich die Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig folgendermaßen geäußert: „(…) Für Lehrkräfte, die seit mehr als drei Jahren Vertretungsverträge mit mindestens halbem Deputat innehaben, besteht ein eigener Einstellungskorridor. Bis zu 20 Prozent aller Planstellen können an Lehrkräfte vergeben werden, die sich in diesem Korridor befinden. (…) Auch beim Einstellungstermin am 1. August 2019 erfolgen alle Einstellungen nach dem verfassungsrechtlichen Gebot der Bestenauslese auf der Basis der Auswahlnote und am fächerspezifischen Bedarf orientiert. Lehrkräfte, die bereits seit fünf oder mehr Jahren in Vertretungsverträgen beschäftigt sind, werden dabei im Rahmen des oben beschriebenen Vertretungskorridors besonders berücksichtigt. (…) Allerdings sind Einstellungen nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen und des Gesamtbedarfs möglich. (…)“

Betroffene Lehrkräfte haben also somit auch nach langjähriger Vertretungstätigkeit in Rheinland-Pfalz keine Gewähr, hier eine Planstelle zu erhalten. Insbesondere bei ungünstigen Fächerkombinationen ist also anzuraten, rechtzeitig auch eine Bewerbung im Privatschuldienst oder dem föderalen Ausland in Erwägung zu ziehen. (Wolfgang Arneth, Referent für Beamtenrecht)