Von uns für Sie erstritten: Regelungen zum Mündlichen Abitur --- Arbeitszeit und Pension

Von uns für Sie erstritten: Regelungen zum Mündlichen Abitur

  • Mit der entsprechenden Änderung der AbiPrO vor einigen Jahren konzentriert sich die Hauptarbeitslast auf einige wenige Fächer. Erheblich beanspruchten Lehrkräften dieser Fächer sollte daher Befreiung von anderen Aufgaben zur Vorbereitung der Prüfungen gewährt werden. Sie können im Vorfeld durch Lehrkräfte entlastet werden, die an den mündlichen Prüfungen wenig bis gar nicht beteiligt sind und deren Anwesenheit dort auch nicht benötigt wird.
  • Bei der mündlichen Abiturprüfung sind Dreier- und Viererblockprüfungen zulässig und empfehlenswert. Dies entlastet nicht nur die Lehrkräfte in der Vorbereitung, sondern birgt gleichzeitig die Chance einer größeren Vergleichbarkeit der Prüfungen, da innerhalb eines Blocks dieselben Aufgaben gestellt werden können. Dabei ist sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler nicht während des Prüfungsblocks miteinander kommunizieren. Dies ist vielerorts bewährte Praxis.
  • Sinnvoll können parallele Prüfungsblöcke im gleichen Fach sein: Lehrkräfte können in diesen gleichzeitig stattfindenden Prüfungen dieselben Aufgaben verwenden. Auch hier sind Entlastung und Vergleichbarkeit der Prüfungen klare Pluspunkte.
  • Die oft extreme Länge der Prüfungstage kann man verkürzen, indem man eine Vielzahl paralleler Fachprüfungskommissionen bildet. Der Prüfungsvorsitz ist nicht der erweiterten Schulleitung vorbehalten; er wird laut § 5 (2) Abiturprüfungsordnung durch „eine Lehrkraft der Schule“ übernommen. Dies kann die Ausdehnung der Prüfungszeiten erheblich eindämmen.
  • Ein vorausschauender Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte bereits zu Beginn der MSS kann Doppelbelastungen verhindern (also keine zwei 11er Grundkurse oder 11er Grund- und Leistungskurs gleichzeitig in den besonders belasteten Fächern).

 

Wir setzen uns für Sie ein, Ihr Philologenverband Rheinland-Pfalz!

Arbeitszeit und Pension

80 % der Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz starten nach dem Referendariat erst einmal in Teilzeit; insgesamt liegt die Teilzeitquote in der Schule hierzulande bei 43 %. Wir informieren Sie über einen weitverbreiteten Irrtum:

Weitverbreiteter Irrtum bei Anfragen an uns:

„Ich muss nur in den letzten Jahren voll arbeiten, dann erhalte ich die volle Pension ...“