Philologenverband fordert pädagogische Freiheit und gemeinsames Lösen von Problemen: Differenzierung statt plakativer Schlagworte

Mainz, 27.08.2025. In der aktuellen Debatte um unangekündigte Hausaufgabenüberprüfungen meldet sich der Philologenverband Rheinland-Pfalz mit Nachdruck zu den Plänen des Bildungsministeriums zu Wort. Während der Minister in den SWR-Abendnachrichten vom 18. August 2025[1] den Wegfall unangekündigter Überprüfungen als „Schritt in eine neue, kindgerechte Lern- und Prüfungskultur“ bezeichnete und eine Erziehungsgewerkschaft darin die Erfüllung einer langjährigen Forderung sieht, drängt der Philologenverband auf eine differenziertere Sicht der Dinge.

„Diskussionen über schulische Prüfungspraktiken dürfen nicht populistisch geführt werden“, so die Vorsitzende des Philologenverbandes Rheinland-Pfalz, Cornelia Schwartz. „Es ist irreführend, wenn in der medialen Diskussion pauschal vom angeblich ‚traumatisierenden‘ Lehrer die Rede ist. In den Schulen arbeitet die große Mehrheit der Lehrkräfte verantwortungsvoll und mit hohem pädagogischem Ethos, und bei Problemen sind sie ansprechbar. Die inflationäre Verwendung der Begriffe Druck und Traumatisierung schadet der Diskussion.“

Aus Sicht des Verbandes ist die Realität weitaus komplexer:

  • Steigende Erwartungen bei angekündigten Überprüfungen
    Es ist davon auszugehen, dass die Anforderungen und Erwartungen – gerade auch auf Schülerseite – bei nun anzukündigenden Hausaufgabenüberprüfungen steigen werden. Statt der bislang üblichen kurzen Abfrage von zum Beispiel zehn Vokabeln in den Fremdsprachen könnte künftig auch ein Grammatikteil in einen solchen Test integriert sein.
  • Unklare Wirkung auf Angst- und Druckempfinden

Wenn Überprüfungen ausschließlich angekündigt werden, kann dies den Druck auf Schülerinnen und Schüler sogar verstärken, weil sie dann gegebenenfalls Tage im Voraus schon ein möglicher Angstmacher sind. Ob angekündigte oder unangekündigte Tests tatsächlich mehr Druck oder Angst auslösen, ist wissenschaftlich wie pädagogisch nicht eindeutig belegbar. Hier sind differenzierte Betrachtungen und wissenschaftliche Evaluation statt pauschaler Bewertungen erforderlich.

  • Pflicht zum kontinuierlichen Lernen versus Ankündigungspflicht
    Die Aufgabe der Lehrkraft ist es, kontinuierliches Lernen zu fördern. Wird jedoch von ministerieller Seite ein striktes Ankündigungsgebot vorgeschrieben, ohne jeglichen pädagogischen Spielraum zu lassen, besteht die Gefahr, dass Lernen auf kurzfristiges „Bulimie-Lernen“ vor angekündigten Terminen reduziert wird – wie auch jüngst Bildungsforscher Prof. Klaus Zierer im Streitgespräch mit Minister Teuber angemerkt hat.

Schwartz plädiert deshalb für Augenmaß und Vertrauen in die pädagogische Kompetenz der Lehrkräfte: „Gerade aufgrund der Komplexität der Zusammenhänge sollte die Entscheidung über die Form von Lernstandskontrollen – wie bisher – in der Verantwortung der einzelnen Lehrkraft liegen und nicht zentral vorgegeben werden. Nur so lässt sich eine Balance zwischen Verbindlichkeit, Motivation und pädagogischer Freiheit gewährleisten.“

Die Diskussion sei wichtig und notwendig, dürfe aber nicht auf plakative Schlagworte reduziert werden. „Wir brauchen differenzierte Lösungen, die sowohl die unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler wie auch die pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte ernst nehmen“, so der Schwartz abschließend.

 


[1] https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/neues-schuljahr-schulanfang-zahlen-fakten-neuerungen-100.html.