Von uns für Sie erstritten: Regelungen zum Abitur

Von uns für Sie erstritten: Regelungen zum Abitur

Schriftliches Abitur und Arbeitszeitvorschriften

Die Bedingungen für Korrekturtage im Schriftlichen Abitur (Schreiben der Gymnasialabteilung, 2019) treffen in diesem Schuljahr weder für G9 noch G8 zu. Es gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), insbes.:

  • keine Beschäftigung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr
  • Höchstgrenze von 10 Zeitstunden pro Tag
  • Höchstgrenze von 60 Stunden in der Woche
  • Durchschnittlich 48 Zeitstunden pro Woche innerhalb von 4 Monaten (einschl. Mehr- oder Zuvielarbeit)
  • zusammenhängende Ruhezeiten:

mindestens 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden, mindestens 36 Stunden innerhalb einer Woche

Zur Erfüllung des ArbZG sind ggf. Korrekturtage notwendig.

Ergebnis eines Gesprächs des Philologenverbandes vom 28.11.2023 mit der Gymnasialabteilung

Die Stunden, die im G9 aufgrund des schriftlichen Abiturs im Januar ausfallen, zählen nicht als Minusstunden. Wird man stattdessen in Vertretungsstunden eingesetzt, zählen diese Stunden als Plusstunden, die dann wieder ausgeglichen werden müssen. Aufsichten in Abiturklausuren müssen allerdings gehalten werden, ohne dass sie als Plusstunden angerechnet werden.

Mündliches Abitur: Absprachen des Philologenverbandes mit der Gymnasialabteilung vom Mai 2017

  • Dreier- und Viererblockprüfungen erhöhen die Vergleichbarkeit und sind daher empfehlenswert.
  • Parallele Prüfungsblöcke im gleichen Fach erhöhen die Vergleichbarkeit, wenn Lehrkräfte in diesen gleichzeitig stattfindenden Prüfungen dieselben Aufgaben verwenden.
  • Prüfungszeiten lassen sich im Rahmen halten durch parallele Fachprüfungskommissionen. Der Prüfungsvorsitz wird laut § 5 (2) Abiturprüfungsordnung durch „eine Lehrkraft der Schule“ übernommen und ist nicht an eine bestimmte Besoldungsgruppe geknüpft.

Kurzmeldungen aus dem Dezember 2025

  • Philologenverband unterstützt gerichtliche Klärung der Personalratsbeteiligung bei unangekündigten HÜs.
  • Robert Tophofen, stellv. dbb- und PhV-Landesvorsitzender, begründet als Sachverständiger in Anhörungen im Landtag die Notwendigkeit der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale.
  • Die Arbeitgeber haben in der ersten Runde der Tarifverhandlungen zum TV-L am 3. Dezember kein Angebot vorgelegt. Die zweite Verhandlungsrunde ist für den 15. bis 16. Januar 2026, die abschließende dritte Runde für den 11. bis 13. Februar 2026 geplant. Bitte unterstützen Sie, wenn möglich, unsere Aktionen!
  • Philologenverband kämpft für Erhalt der Altersteilzeit für Lehrkräfte über Sommer 2026 hinaus – der neue Landtag wird über eine mögliche Verlängerung entscheiden. Ihr Ansprechpartner bei uns: Wolfgang Arneth.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gemäß § 7 RDG eine über allgemeine Information hinausgehende individuelle Beratung nur unseren Verbandsmitgliedern anbieten dürfen.