Philologenverband Rheinland-Pfalz begrüßt Besoldungserhöhung und Vorgriffszahlung, wehrt sich aber gegen Rückstufung gymnasialer Lehrkräfte auf A 13 ohne Zulage

Mainz, 10.06.2026. Der Philologenverband Rheinland-Pfalz begrüßt die Übertragung des durch den Deutschen Beamtenbund (dbb) und seinen Einzelverbänden und –gewerkschaften im Arbeitskampf errungenen Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten. Cornelia Schwartz, Landesvorsitzende des Philologenverbandes, lobt die Verlässlichkeit der neuen Landesregierung, die am Dienstag dieser Woche im Ministerrat die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung umgesetzt hat, und mahnt die Landesverwaltung zügig zu agieren, damit die angekündigten Vorgriffszahlungen ohne weitere Verzögerungen auf den Konten der Beamtinnen und Beamten sowie der Pensionäre landen.

Zurückweisen der Forderung nach einer Einheitsbesoldung

Gleichzeitig kritisiert Schwartz die von anderen Gewerkschaften und Verbänden erhobene Forderung einer Einheitsbesoldung gemäß der Formel „A 13 für alle“, die, wörtlich verstanden, einen Wegfall der Zulage (A 13 Z) für gymnasiale Lehrkräfte bedeuten würde: „A 13 für alle wird der längeren Ausbildung, der damit verbundenen kürzeren Lebensarbeitszeit und verminderten Pension gymnasialer Lehrkräfte nicht gerecht. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Besoldung von gymnasialen Lehrkräften in Rheinland-Pfalz im Vergleich zu anderen Lehrämtern deutlich verschlechtert. Während Grundschullehrkräfte eine Entwicklung ihrer Besoldung von A 10 über A 11 nach A 12 erleben durften, stellt sich die Situation für Gymnasiallehrkräfte ganz anders dar: Die Anzahl der Beförderungsstellen nach A 14 wurde deutlich reduziert, so dass wir mittlerweile einen erheblichen Beförderungsstau haben. Vor ca. 20 Jahren wurden noch 11 % derjenigen, die am Beförderungsverfahren hätten teilnehmen können, dann auch tatsächlich befördert. Mittlerweile sind es nur noch 7 %, und die Tendenz zeigt weiter nach unten.“

Regelstudium dauert länger

Schwartz, die an einem Gymnasium in Bad Dürkheim Mathematik und Englisch unterrichtet, argumentiert mit Zahlen und Fakten: „Das Regelstudium für das gymnasiale Lehramt dauert ein Jahr länger als für das Lehramt an Grundschulen, so dass Gymnasiallehrkräfte erst ein Jahr später in den Beruf starten können. Zusätzlich muss man noch berücksichtigen, dass das Jahr ja auch für die Pension verloren ist, denn vom Studium werden längst nur noch 2,375 Jahre (855 Tage) anerkannt. Unsere Berechnungen zum Thema zeigen: Würde man Grundschullehrkräfte nach A 13 besolden, die Regel-Besoldung von gymnasialen Lehrkräften jedoch nicht gleichzeitig auf A 14 anheben, käme man innerhalb eines 40-jährigen Berufslebens auf einen 5-stelligen Minusbetrag für Gymnasiallehrkräfte, da Grundschullehrkräfte durch den früheren Dienstbeginn im Laufe ihres Berufslebens ein Jahr länger in der höchsten Erfahrungsstufe verbringen. Es würde sich dann finanziell lohnen, den Beruf mit der kürzeren Studiendauer zu ergreifen – besoldungsrechtlich ist das nicht haltbar. Wir verwahren uns außerdem dagegen, dass Grundschulverbände den Anspruch erheben, für andere eine Abschaffung einer Zulage und einer Beförderungsmöglichkeit zu fordern.“

Der Philologenverband Rheinland-Pfalz als die Vertretung gymnasialer Lehrkräfte appelliert daher an die Landesregierung, im Zuge der geplanten Veränderung der Besoldungsordnung die Eingangsbesoldung von Gymnasiallehrkräften auf A 14 anzuheben und auch mehr A 15-Stellen für die Bewältigung zusätzlicher Aufgaben an den Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen zur Verfügung zu stellen.