Liebe Kolleginnen und Kollegen,
angesichts der besonderen Belastungssituation an heißen Sommertagen möchten wir auf die geltenden Regelungen zum Hitzeschutz an Schulen aufmerksam machen.
Wir verweisen hierbei insbesondere auf die „Organisatorischen und personalrechtlichen Handreichungen für Schulleitungen und Lehrkräfte“ der ADD vom 15.12.2025.
Unter Nr. 20 heißt es dort:
„Hitzefrei:
Es gilt weiterhin das Rundschreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 27.02.1992 (GAmtsbl. S. 207). Danach entscheiden die Schulleiterinnen oder Schulleiter in eigener Zuständigkeit, ob die klimatische Situation in der Schule, in einzelnen Klassen- oder Fachräumen die Erteilung von Unterricht gestattet. Darüber hinaus ist den Schülerinnen und Schülern bei extremen Temperaturen der Verzehr von Getränken zu gestatten.“
Für die Organisation kommen insbesondere zwei Modelle in Betracht:
- Kurzstunden: bilden den kompletten Unterricht mehr oder weniger vollständig ab
- entsprechende Anpassung bei Unterrichtsphasen und Stoffmenge
- vorgezogener Unterrichtsschluss:
Die Unterrichtsstunden behalten jeweils ihre reguläre Länge.
- In den einzelnen Klassen/Kursen betreffen die Kürzungen einzelne Fächer überproportional.
Eine Abstimmung mit Nachbarschulen wird empfohlen, mit dem Schulträger ist sie insbesondere wegen der Schülerbeförderung erforderlich.
Es besteht eine Verpflichtung zum Gesundheitsschutz für Beschäftigte (ASR A3.5, ArbStättV, ArbSchG):
ab 26 Grad: Arbeitgeber soll tätig werden
über 30 Grad: Arbeitgeber muss tätig werden
über 35 Grad: Arbeitsplatz ist nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet
Mögliche kurzfristige, vom Arbeitgeber/Schulträger umzusetzende Maßnahmen:
- frühes Lüften, tagsüber Fenster geschlossen halten
- vorhandenen Sonnenschutz wie Jalousien und Markisen nutzen
- Ventilatoren, Klimageräte, Luftduschen, Wasserschleier einsetzen
- lauwarme Getränke (Wasser oder ungesüßte Tees) bereithalten, um den Flüssigkeitsverlust durch das Schwitzen ausgleichen zu können
- regelmäßige Pausen bzw. Entwärmungsphasen in kühleren Bereichen
Mögliche kurzfristige, von Schulleitungs-/Kollegenseite umzusetzende Maßnahmen:
- Konferenzen sparsam ansetzen und die heißesten Stunden des Tages vermeiden
- körperlich belastende Aktivitäten anpassen
- Unterricht in kühlere Räume verlegen
Langfristige, vom Schulträger umzusetzende Maßnahmen:
- Bauliche Maßnahmen zur Beschattung und Kühlung von Schulgebäude, Pausenhof und Parkplatz
- Außenanlage (z. B. Pflanzen geeigneter Bäume) zur Beschattung und Kühlung von Schulgebäude, Pausenhof und Parkplatz
Der örtliche Personalrat sollte unbedingt auf entsprechende Maßnahmen hinwirken und ggf. eine Gefährdungsbeurteilung samt Empfehlungen durch das IfL anstoßen.
Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Rechtsreferenten jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Schwartz Jochen Ring
Landesvorsitzende Pressereferent
Dr. Thomas Knoblauch Wolfgang Arneth
Rechtsreferent Schulrecht Rechtsreferent Beamtenrecht
Den Gelben Brief können Sie hier herunterladen.
