Mainz, 01.08.2026 – Zu Beginn des neuen Schuljahres wiederholt der Philologenverband Rheinland-Pfalz seine Forderung nach Hitzeschutzmaßnahmen, die in Zeiten immer heißer werdender Sommermonate den Aufenthalt in den Schulgebäuden erträglich machen. Landesvorsitzende Cornelia Schwartz appelliert an die Verantwortlichen in der Landesregierung: „Auch wenn sich jetzt im August die ganz großen Hitzewellen abzuschwächen beginnen, können wir das Thema Hitzeschutz nicht auf die lange Bank schieben. Es müssen unverzüglich große Anstrengungen unternommen werden, damit Lehren und Lernen im nächsten Sommer ohne gesundheitliche Gefährdungen möglich sind. Die Landesregierung muss zusammen mit den Schulträgern sinnvolle Konzepte, die insbesondere technische Aspekte umfassen, entwickeln. Der Philologenverband stellt hierzu gern seine fachliche Expertise, die sich auf die Erfahrungen von über 11.000 gymnasialen Lehrkräften stützt, zur Verfügung.“
Weitere Hausaufgaben für das Bildungsministerium sieht der Philologenverband in der Umsetzung des Versprechens einer Amtsvorgängerin der jetzigen Bildungsministerin, die eine Verkleinerung von Lerngruppen auch in der Sekundarstufe I angekündigt hatte, und in der Erstellung eines Konzepts, das sowohl die Rückkehr zur Regelbeförderung nach A 14 für gymnasiale Lehrkräfte als auch einen Zuwachs von Studiendirektorenstellen zur Bewältigung der für die Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen erheblich gestiegenen verwaltungstechnischen und pädagogischen Anforderungen vorsieht.
Große Hoffnung hegt der Philologenverband Rheinland-Pfalz im Hinblick auf die in den Sommerferien in den verschiedenen Medien lancierten Pläne der neuen Bildungsministerin, Dr. Ute Eiling-Hütig, sinnvolle Vorgaben für die Handynutzung an den Schulen zu machen. In diesem Zusammenhang erinnert der Philologenverband an die Empfehlung der „Leopoldina Nationale Akademie der Wissenschaften“: Die Wissenschaftler, die ein entsprechendes Papier erstellt haben, „sprechen sich dafür aus, dass Kinder unter 13 Jahren keine Social-Media-Accounts einrichten dürfen. Für 13- bis 15-jährige Jugendliche sollten soziale Medien nur nach gesetzlich vorgeschriebener elterlicher Zustimmung nutzbar sein. Für 13- bis 17-Jährige sollen soziale Netzwerke zudem altersgerecht gestaltet werden – beispielsweise bei den algorithmischen Vorschlägen, durch ein Verbot von personalisierter Werbung oder durch die Unterbindung besonders suchterzeugender Funktionen wie Push-Nachrichten und endloses Scrollen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler empfehlen außerdem, die Nutzung von Smartphones in Kitas und Schulen bis einschließlich Klasse 10 nicht zuzulassen“ (https://www.leopoldina.org/newsroom/nachrichten/detail/altersgrenzen-fuer-social-media-diskussionspapier-empfiehlt-besseren-schutz-von-kindern-und-jugendlichen).
