Immer wieder ist in namhaften Medien zu lesen, dass zu wenige Kinder schwimmen können; der Aufschrei der Bevölkerung ist groß, dass es zu wenige Schwimmkurse gibt. Fehlende Schwimmflächen und weite Wege zu den Schwimmbädern komplettieren die Misere.
Wie ist die Situation in den Schulen?
Alle vollständig ausgebildeten Sportlehrer mussten als Voraussetzung für ihr Examen in Rheinland-Pfalz als eine ihrer Sportarten das Fach Schwimmen absolvieren und mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze vorlegen können, sodass sie befähigt wurden, Schwimm-Unterricht zu erteilen und auf Klassenfahrten und Wanderungen, bei denen Wasserkontakt vorgesehen ist, wie beispielsweise Segel-Touren nach Holland, Kanu-Fahrten auf der Lahn, Reisen in die Toscana oder zum Gardasee etc., als wichtige Begleitpersonen begehrt sind.
Was soll der Schwimm-Unterricht leisten?
Die Kinder und Jugendlichen sollen zu sicheren Schwimmern heranreifen, die korrekten Schwimmtechniken in den Wettkampfschwimmarten erlernen und anwenden können, verschiedene Sprung- und Wendetechniken und das Tauchen beherrschen. Für manch einen ist der Weg dorthin recht weit und hier kann die DLRG mit Kooperationsverträgen unter Berücksichtigung des Schwimm-Erlasses Lehrkräfte unterstützen und, was heutzutage immer mehr an Bedeutung gewinnt, entlasten.
Lehrscheininhaber, die alle zwei Jahre das DRSA Silber auffrischen müssen, können sowohl Aufsicht führen als auch, in Anwesenheit einer schulischen Lehrkraft, unterrichten. Sie haben eine lange Ausbildung genossen, mussten Lehrproben abhalten und eine schriftliche und praktische Prüfung ablegen.
Ein gelungenes Beispiel für ein zusätzliches Angebot am Martin-von-Cochem-Gymnasium in Cochem war die seit den 90er Jahren durchgeführte AG Schwimmen/Rettungsschwimmen, die alle Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr besuchen durften. Jedes Jahr nutzten zahlreiche Teilnehmer dieses Angebot. Hier konnten zusätzlich Abzeichen abgelegt werden, die für Klassen- oder Kursfahrten erforderlichen Schwimmabzeichen in Bronze oder auch für Begleitpersonen, die keine Sportlehrkräfte waren, die Rettungsschwimmabzeichen in Bronze / Silber / Gold nach entsprechendem Training abgelegt werden. Auch volljährige Schülerinnen und Schüler nutzten dieses Angebot, um ihren Mitschülern das Schwimmen auf Kursfahrten zu ermöglichen.
Weithin ist die Meinung verbreitet, dass die DLRG nur für den Wasserrettungsdienst verantwortlich, ist, aber ihr Tätigkeitsbereich ist weitaus größer: Sie kann für die Schulen Erste-Hilfe-Kurse oder Sanitätskurse ausrichten, Veranstaltungsabsicherung beispielsweise bei Bundesjugendspielen oder Abiturfeiern leisten oder auch, wie wir vor einiger Zeit berichtet haben, in Schulen Corona-Tests u. ä. durchführen.
Beim Überdenken aller Möglichkeiten für den Einsatz in der Schule ermöglicht eine Kooperation die Reduktion der Arbeitszeit und die Entlastung der Lehrkräfte.