Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir wünschen Ihnen einen guten Start mit uns ins neue Schuljahr 2024/25! Hier in aller Kürze das Wichtigste:
Achtung, Fallstricke!
Klassen- und Kursfahrten
Eine Klassenfahrt nach London und der Tod einer an Diabetes erkrankten Schülerin sorgten in den letzten Jahren bundesweit für Verunsicherung in deutschen Lehrerzimmern. Die Eltern hatten die begleitenden Lehrerinnen nicht über die Diabetes-Erkrankung in Kenntnis gesetzt; die Lehrerinnen, die die Schülerin nicht aus dem Unterricht kannten, hatten versäumt, den Stand der Vorerkrankungen jedes einzelnen Schülers schriftlich abzufragen und sich durch Einholen der Unterschriften der Erziehungsberechtigten abzusichern.
Die mündliche Abfrage auf dem Elternabend genügte dem Gericht zunächst; die Entscheidung wurde dann aber in der höheren Instanz kassiert (Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.06.2023, Az. 4 WS 73/23) und resultierte im Urteil des LG Mönchengladbach vom 15.02.2024, Az. 23 KLs6/23. Die Lehrerinnen
gelten nun (mit je 180 Tagessätzen und insgesamt 23.400 € bzw. 7.200 € Geldstrafe) als vorbestraft. Die Erfolgsaussichten eines Revisionsantrags der Lehrerinnen werden als eher gering eingeschätzt. Inwiefern disziplinarrechtliche Konsequenzen drohen, bleibt abzuwarten.