Kultusministerkonferenz unterstreicht mit Beschluss zur Abiturbestenquote die hoheitliche Bedeutung der Arbeit gymnasialer Lehrkräfte - Philologenverband Rheinland-Pfalz begrüßt Stärkung des Abiturs und mahnt Verbesserung der Arbeitsbedingungen gymnas

Pressemitteilung

„Die Entscheidung der Kultusministerkonferenz, die Abiturbestenquote von 20 auf 30 Prozent zu erhöhen und damit der Abiturdurchschnittsnote weiterhin ein hohes Gewicht zu verleihen, ist sinnvoll und richtig.“ Mit diesen Worten kommentiert Cornelia Schwartz, Landesvorsitzende des Philologenverbandes Rheinland-Pfalz, die Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz zum Entwurf eines entsprechenden Staatsvertrags zwischen den Ländern. „Mit der gefundenen Regelung“, so Schwartz weiter, „ist die Verpflichtung verbunden, in allen Bundesländern die Qualität des Abiturs zu sichern und Tendenzen zur Bestnoteninflation entgegenzuwirken, so dass Abiturienten aus den Ländern mit den höchsten Ansprüchen beim Erwerb der Abiturabschlüsse keine Nachteile bei der Studienplatzvergabe erleiden.“
 

Darüber hinaus ergeben sich aus dem am 06.12.2018 gefundenen Kompromiss zwischen den Ländern folgende Konsequenzen:
 

1. Genauso hoch wie die Ansprüche an die Qualität des Abiturs sind die Anforderungen an die gymnasialen Lehrkräfte, die im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit daran mitwirken, Chancengerechtigkeit herzustellen. Für ihre Ausbildung ist neben einer pädagogischen Qualifizierung ein fachwissenschaftliches universitäres Studium in zwei Fächern, das prinzipiell zur Promotion berechtigt, kennzeichnend. Ihre Besoldung sollte daher regelhaft in der Besoldungsstufe A 14 erfolgen.

2. Ein qualitätsvolles Abitur ist nicht vereinbar mit der Hetze eines völlig überladenen Arbeitsalltags über Wochen und Monate hinweg. Der Philologenverband fühlt sich daher durch die Kultusministerkonferenz in seiner Forderung unterstützt, die Arbeitszeitsenkungen der letzten Jahrzehnte endlich auch auf die gymnasialen Lehrkräfte zu übertragen, was eine Deputatssenkung auf ca. 18 Unterrichtsstunden nach sich zöge. In einem ersten Schritt sollte die sogenannte Abiturvorhaltestunde abgeschafft und Korrekturtage für die schriftliche Abiturprüfung verbindlich eingeführt werden.