Nach der Landtagswahl: Philologenverband fordert Erhalt des bewährten differenzierten Schulsystems!

„Wie auch immer die zukünftige Regierung genau aussehen wird, für unsere rheinland-pfälzischen Schülerinnen und Schüler brauchen wir bestmögliche Bildung - in einer differenzierten Schullandschaft mit der richtigen Schulform für jedes Kind.“ Mit diesen Worten begleitet die Vorsitzende des Philologenverbandes Rheinland-Pfalz, Cornelia Schwartz, ihre Glückwünsche an die gestern gewählten Parlamentarier des rheinland-pfälzischen Landtags.

Konkret fordert der Philologenverband von der neuen Landesregierung:

• Schulische Abläufe müssen entbürokratisiert werden, damit den Lehrkräften mehr Zeit für das eigentliche Kerngeschäft des Unterrichts und die pädagogische Arbeit bleibt.

• Die unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Anforderungen an die Lehrkräfte sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen; daher müssen die Belastungen der Kolleginnen und Kollegen dringend reduziert werden, damit sie auch in Zukunft qualitativ hochwertige Arbeit leisten können.

• Insbesondere muss die sogenannte Vorgriffsstunde, die von den in der Jahrgangsstufe 13 Unterrichtenden über das reguläre Deputat hinaus erbracht wird, gestrichen werden.

• Die Klassenmesszahlen müssen auch an Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen auf 25 Schülerinnen und Schüler festgesetzt werden - in allen Klassenstufen, damit Kinder und Jugendliche optimal gefördert werden.

• Die Schulen brauchen eine hundertprozentige Unterrichtsversorgung und zusätzlich eine integrierte Lehrerreserve. Nur so lässt sich Unterrichtsausfall adäquat auffangen.

• Das Referendariat für das Lehramt an Gymnasien muss wieder volle zwei Jahre dauern, um eine optimale gymnasiale Lehrerbildung zu gewährleisten.

Im Vorfeld der Wahl hatten an die Schulen versandte Briefe und Mails mancher Parteien für erhebliche Irritationen gesorgt. Dazu konstatiert die Landesvorsitzende: „Dass sich Parteien mit Wahlwerbung an die Schulen bzw. deren Leitungen wenden, darf sich nicht wiederholen. Mit gutem Grund regelt § 4 der Übergreifenden Schulordnung, dass parteipolitische Betätigung an den Schulen nichts zu suchen hat. In Wahlkampfzeiten werden dabei noch einmal strengere Maßstäbe angelegt; dann sind zum Beispiel auch Informationsbesuche von Politikern an den Schulen ausgeschlossen.“