Philologenverband fordert Nachtragshaushalt zur Einrichtung kleinerer Lerngruppen an den weiterführenden Schulen

Anlässlich der am 23.09.2020 von der Leopoldina „Nationale Akademie der Wissenschaften“ publizierten 6. Ad-hoc-Stellungnahme „Coronavirus-Pandemie: Wirksame Regeln für Herbst und Winter aufstellen“ fordert der Philologenverband Rheinland-Pfalz die Landesregierung Rheinland-Pfalz dazu auf, einen Nachtragshaushalt zu verabschieden, auf dessen Grundlage die Einrichtung von Lerngruppen an weiterführenden Schulen mit maximal 24 Schülerinnen und Schülern finanziert wird.

 

Aus dem Befund, dass „in Aerosolen auch im Abstand von mehr als 2 m vermehrungsfähige Viren nachgewiesen werden“ konnten, zieht die Leopoldina die Schlussfolgerung, „dass größere Menschenansammlungen, bei denen das Einhalten der Abstandsregel, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und ein entsprechender Luftaustausch nicht ausreichend gewährleistet werden können, weiterhin nicht stattfinden sollten.“

 

Da in rheinland-pfälzischen Klassenräumen mindestens zwei der drei genannten Bedingungen, nämlich die Einhaltung der Abstandsregel und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, derzeit nicht erfüllt sind, muss aus Gründen des Infektionsschutzes, aber auch zur effektiveren Erreichung pädagogischer Ziele eine Lerngruppengröße von maximal 24 Schülerinnen und Schülern zur zügig zu etablierenden Norm werden. Der Philologenverband Rheinland-Pfalz ruft daher die Landesregierung dazu auf, mit Hilfe eines Nachtragshaushalts die entsprechenden Weichenstellungen zu einem wirksamen Gesundheitsschutz und angemessenen pädagogischen Rahmenbedingungen zu schaffen.