In Rheinland-Pfalz werden – trotz Lehrermangels – Gymnasialreferendarinnen und -referendare zum 15. Juli eines Jahres entlassen; eine Einstellung auf eine Plan- oder Vertretungsstelle erfolgt dann erst wieder zum ersten Schultag, dieses Jahr zum 26. August. Die Wochen dazwischen arbeiten die jungen Lehrkräfte zwar für die Schule, allerdings unentgeltlich, während Kosten für Wohnung, Versicherungen und Lebenshaltung weiterlaufen.
Nachdem sich der Philologenverband vor Wochen gegenüber dem ZDF zur Arbeitslosigkeit der Referendarinnen und Referendare während der Sommerferien geäußert hat, thematisiert nun der SWR die Sache in einem Beitrag vom 20.08.2024. Hier wird das Bildungsministerium zitiert mit den Worten: „Mit Blick auf den schonenden Umgang von Steuergeldern ist es aus Sicht der Landesregierung geboten, Lehramtsabsolventinnen und -absolventen von dem Zeitpunkt an anzustellen, ab dem sie ihren Unterricht leisten.“
Die Vorsitzende des Philologenverbandes Rheinland-Pfalz, Cornelia Schwartz, bezieht klar Stellung: „Eine solche Aussage verdeutlicht, wie sich das Bildungsministerium die Arbeit an den Schulen vorstellt. Entgegen der anscheinend vorherrschenden Vorurteile im Ministerium fällt allerdings niemand einfach so ins neue Schuljahr, indem er sich mal eben das Butterbrot für den ersten Schultag schmiert. Die Vorbereitungszeit während der Ferien gehört zum Dienst dazu: Sommerferien sind keine sechs Wochen Urlaub. Schulbücher und Zusatzmaterialien können ja nicht erst am ersten Schultag bestellt und gesichtet werden – schließlich soll es dann ja richtig losgehen. Unterrichtsvorbereitung wie Grob- und Feinplanung, Absprachen, organisatorische Arbeiten etc. zu bezahlen, ist keine Steuergeldverschwendung, sondern sollte in einem Sozial- und Rechtsstaat wie Deutschland eigentlich an der Tagesordnung sein.“