Philologenverband Rheinland-Pfalz zur Diskussion über den Numerus Clausus: Abiturbestenquote stärken und medizinische Vorerfahrung stärker für die Auswahl zukünftiger Medizinstudenten berücksichtigen

Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben im Dezember 2017 mit ihrem Urteil zur Hochschulzulassung im Fach Medizin die seit vielen Jahren bewährte Praxis der Erstauswahl von Studienplatzbewerbern durch die Abiturbestenquote bestätigt. Für die weiteren Bewerber fordern sie jedoch die Berücksichtigung erheblicher Faktoren neben der Abiturdurchschnittsnote.

 

Der Philologenverband Rheinland-Pfalz fordert das Bildungsministerium auf, sich bei der Kultusministerkonferenz am 14. Juni dafür einzusetzen, die Abiturbestenquote dementsprechend mit 40% zu berücksichtigen. Sie ist nach empirischen Untersuchungen das sicherste Kriterium für den Abschluss eines erfolgreichen Studiums. Daher muss sich das anspruchsvolle rheinland-pfälzische Abitur für unsere Schülerinnen und Schüler gerade für die Zulassung zum Studium lohnen.

 

Wir fordern die KMK auf, den Hochschulzugang zum Medizinstudium über eine inhaltlich nicht qualifizierende Wartezeitenquote langfristig abzuschaffen, dafür aber den Anteil der Abiturbestenquote zu erhöhen!

 

Für den weiteren Zugang zum Medizinstudium sollten neben der Abiturdurchschnittsnote die Ergebnisse eines neuen bundesweiten Medizinertests und praktisch-medizinische Vorerfahrung besonders gewichtet werden. „Unser konkreter Vorschlag liegt auf dem Tisch: 40% Abiturdurchschnittsnote, 40% Test, 20 % medizinische Vorerfahrung für ein kombiniertes Auswahlverfahren für alle diejenigen Bewerber, die nicht zu den jeweiligen landesbesten Abiturienten zählen!“