Zum Auschwitz-Gedenktag 2019: „Brandstifter sind Brandstifter“

Max Frisch hat in seinem Drama „Biedermann und die Brandstifter“ 1948 seinem Publikum eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Demokratie keine Selbstverständlichkeit darstellt, sondern verteidigt werden muss. Diesem Ansinnen dient der § 130 StGB als ein Instrument, um politischer Brandstiftung vorzubeugen. Dort lautet der dritte Absatz:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“

Nationalsozialistische Gewalttaten kleinzureden oder als unbedeutend abzutun, ist brandgefährlich. Die Warnung vor Brandstiftern ist immer noch aktuell – auch im Jahr 2019.

Der Philologenverband Rheinland-Pfalz gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus.