Abschluss der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Foto: Wolfgang Arneth

Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) konnten nach schwierigen Verhandlungen in der 3. Runde zu einem Abschluss geführt werden.

Finanziell sind bei einer Laufzeit von 24 Monaten (bis September 2023) folgende Vereinbarungen getroffen:

 

  • Die Beschäftigten im Länderbereich erhalten spätestens mit dem Entgelt für März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro, steuer- und sozialabgabenfrei (Teilzeitkräfte anteilig).
     
  • Zum 1. Dezember 2022 erhalten die Beschäftigten eine lineare Entgelterhöhung von 2,8 Prozent.

 

Durch Pressemitteilung vom 30.11.2021 hat die Landesregierung verlauten lassen, das Tarifergebnis auf die Landesbeamtinnen und -beamten zu übertragen. Hierzu soll Anfang 2022 das nötige Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden.

Die Mitteilung ist so zu verstehen, dass die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bei der Linearanpassung berücksichtigt werden, aber systemgerecht nicht bei der „Corona-Sonderzahlung“, da letztlich der Tarifabschluss die Zahlung für Beschäftigte und nicht für Rentnerinnen und Rentner vorsieht.

 

Manch einem mag das Ergebnis – angesichts derzeitiger Inflationswerte – sehr mäßig und womöglich von Arbeitnehmerseite schlecht verhandelt vorkommen. Hier gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass der Lohnzuwachs lediglicheine Komponente des Tarifergebnisses darstellt.

Insbesondere ist es gelungen, den Angriff der Arbeitgeber auf die Bewertung von Arbeitsvorgängen abzuwehren, was für verschiedene Berufsgruppen innerhalb der Arbeitnehmerschaft zu Verschlechterungen in der Eingruppierung geführt hätte.

Der dbb als einer der Verhandlungspartner auf Arbeitnehmerseite vertritt die gesamte berufliche Bandbreite des öffentlichen Dienstes der Länder, nicht nur die Lehrkräfte. Die zugehörigen Fachgewerkschaften und Verbände stehen somit unter dem Dach des dbb in Solidargemeinschaft zueinander. Nur in dieser geschlossenen Gemeinschaft kann es gelingen, der TdL als mächtigem Gegenüber der Arbeitgeberseite auf Augenhöhe entgegenzutreten.