Aus aktuellem Anlass ein Rechtsfall aus der Praxis: Umgang mit Schüler-Handys, auf denen strafbarer Inhalt vermutet wird

Bedauerlicherweise häufen sich in letzter Zeit Fälle, in denen die Polizei an Schulen erscheint, um wegen sogenannten Sextings zu ermitteln. Sexting beschreibt den Vorgang, wenn Personen sich gegenseitig online erotische (Bild-)Nachrichten zuschicken, und setzt sich zusammen aus den Wörtern „Sex“ und „Texting“ (engl. „Nachrichten verschicken“). Sind Kinder Protagonisten dieser Nachrichten, so wird wegen der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten ermittelt. Oft richten sich diese Ermittlungen ausschließlich gegen die Kinder und Jugendlichen, die untereinander Bilder austauschen. Dennoch können sehr schnell auch Lehrkräfte in diese Ermittlungen miteinbezogen werden.

Lesen Sie hier weiter.