Philologenverband weist darauf hin: Abitur-Nachtermine werden nicht beliebig „angeboten“!

Der Philologenverband Rheinland-Pfalz dringt auf Klarstellung von Seiten des Ministeriums bezüglich der Abiturtermine: Aufgrund der Bauernproteste und des Bahnstreiks war es für nötig befunden worden, verschiedene Fälle neu zu regeln, etwa Zuspätkommen oder Nichterscheinen zu Prüfungen. Beim SWR heißt es dazu: „Wer dennoch [als Abiturprüfling] zu spät zur Prüfung komme, solle sich bei der Schule melden. Die Prüfungszeit könne dann verlängert oder der Beginn der Prüfung nach hinten verschoben werden, heißt es aus dem Bildungsministerium. Wer die Schule überhaupt nicht erreiche, könne auf Ausweichtermine zurückgreifen, die ohnehin für erkrankte Schülerinnen und Schüler angeboten würden“ (https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/bahnstreik-auswirkungen-in-rlp-abitur-pruefungen-102.html).

„Wir möchten dringend etwas klarstellen“, so die Vorsitzende des Philologenverbandes Rheinland-Pfalz, Cornelia Schwartz. „Es ist keinesfalls so, dass ‚ohnehin‘ Ausweichtermine ‚angeboten‘ würden, und man kann auch nicht einfach darauf ‚zurückgreifen‘! Die zusätzlichen Nachklausuren müssen zunächst einmal konzipiert werden, und Kolleginnen und Kollegen, die diese zusätzlichen Klausuren binnen kürzester Zeit neben dem ganz normalen Alltagsgeschäft kurz vor der Zeugnisausgabe für alle anderen Klassenstufen erstellen müssen, haben erheblichen zusätzlichen Aufwand. Dies ist zusätzliche Arbeitszeit im zweistelligen Bereich, die zur ganz regulären Wochenarbeitszeit hinzukommt und die in keiner Weise als ‚Überstunden‘ angerechnet wird. Prüflingen sollte nicht suggeriert werden, dass es sich hier um ein maßgeschneidertes Terminangebot handele, welches man annehmen könne oder auch nicht. Krankheitsfälle von Prüflingen im Abitur verursachen den betroffenen Lehrkräften massive Probleme, sind aber zum Glück selten – es kann keine Rede davon sein, dass hier sowieso Nachprüfungen erstellt werden müssten!“

Kolleginnen und Kollegen, die von Nachklausuren betroffen sind, rät der Philologenverband dazu, die Arbeitszeit zu dokumentieren und im Notfall eine Überlastungsanzeige zu stellen. Auch für Lehrkräfte gelten die Arbeitszeitgesetze.