Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte von Lehrerinnen und Lehrern: Klassenfahrten sind kein Privatvergnügen!

Als ein wegweisendes und wichtiges Urteil, das der jahrelangen Diskriminierung von Lehrkräften gegenüber anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ein Ende bereiten muss, bezeichnet Cornelia Schwartz das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Landesvorsitzende des Philologenverbandes Rheinland-Pfalz kommentiert die Entscheidung vom 23.10.2018 mit den Worten: „Eines der höchsten deutschen Gerichte hat ein für alle Mal klargestellt, dass Lehrkräfte nicht rechtsgültig auf ihre Ansprüche bei der Erstattung von Reisekosten im Zusammenhang von Klassenfahrten verzichten können. Das Gericht hat erkannt, dass eine entsprechende Verzichtserklärung allzu oft einem subtilen und unangemessenen Druck auf die Lehrerin oder den Lehrer entspringt. Ein solches Vorgehen widerspricht jedoch dem Fürsorgeprinzip.“

 

Für Rheinland-Pfalz hat das Urteil zur Folge, dass auch hier der Dienstherr seine Lehrkräfte nicht länger auf einem Teil ihrer Reisekosten sitzen lassen darf. Der Philologenverband Rheinland-Pfalz kämpft für eine Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Reisekostenvergütung für Lehrkräfte“, die sich an die Regelungen für alle anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes anlehnt und mit einer negativen Sonderbehandlung von Lehrkräften Schluss macht. Daher muss die nun für unrechtmäßig erklärte Praxis pauschalierter Erstattungsbeträge für Lehrkräfte der Vergangenheit angehören. Wir dürfen nicht länger gezwungen werden, die Kosten pädagogischer Maßnahmen privat zu finanzieren.