Herzlich willkommen auf der Eingangsseite der Abteilung „Recht und Besoldung“.

 

Über die Schaltflächen rechts können Sie die einzelnen Sachgebiete und Unterthemen zu den berufspolitischen Themen  erreichen.

 

Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben,  können Sie sich mit Ihrem Anliegen

  • entweder als registriertes Mitglied des Philologenverbandes über den geschützten Mitgliederbereich direkt an die zuständigen Referent/innen für Recht und Besoldung wenden.
  • oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)philologenverband.de. Wir leiten Ihre Anfrage dann umgehend weiter.

Gesetze und Rechtsverordnungen

Die von unseren Rechtsreferenten erarbeitete Quellensammlung finden Sie hier.

Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen

Den täglich aktualisierten Bearbeitungsstand können Sie auf der Internetseite des Landesamts für Finanzen unter

www.lff-rlp.de/service/bearbeitungsstand-beihilfeantraege

einsehen oder sich telefonisch über die Bandansage der Beihilfeinformationsstelle unter 0261-4933-81000 durch Drücken der Taste 2 mitteilen lassen. Dieser bezieht sich auf eine 5-Tage-Woche ohne Wochenenden und Feiertage (reine Arbeitstage).

Auch die Krankenversicherungen bieten einen solchen Service an, die Debeka zum Beispiel unter

www.debeka.de/cdn/leistungsauftragstatus/

Abschluss der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) konnten nach schwierigen Verhandlungen in der 3. Runde zu einem Abschluss geführt werden.

Finanziell sind bei einer Laufzeit von 24 Monaten (bis September 2023) folgende Vereinbarungen getroffen:

  • Die Beschäftigten im Länderbereich erhalten spätestens mit dem Entgelt für März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro, steuer- und sozialabgabenfrei (Teilzeitkräfte anteilig).

  • Zum 1. Dezember 2022 erhalten die Beschäftigten eine lineare Entgelterhöhung von 2,8 Prozent.

Durch Pressemitteilung vom 30.11.2021 hat die Landesregierung verlauten lassen, das Tarifergebnis auf die Landesbeamtinnen und -beamten zu übertragen. Hierzu soll Anfang 2022 das nötige Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden.

Die Mitteilung ist so zu verstehen, dass die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bei der Linearanpassung berücksichtigt werden, aber systemgerecht nicht bei der „Corona-Sonderzahlung“, da letztlich der Tarifabschluss die Zahlung für Beschäftigte und nicht für Rentnerinnen und Rentner vorsieht.

Manch einem mag das Ergebnis – angesichts derzeitiger Inflationswerte – sehr mäßig und womöglich von Arbeitnehmerseite schlecht verhandelt vorkommen. Hier gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass der Lohnzuwachs lediglich eine  Komponente  des  Tarifergebnisses darstellt.

Insbesondere ist es gelungen, den Angriff der Arbeitgeber auf die Bewertung von Arbeitsvorgängen abzuwehren, was für verschiedene Berufsgruppen innerhalb der Arbeitnehmerschaft zu Verschlechterungen in der Eingruppierung geführt hätte.

Der dbb als einer der Verhandlungspartner auf Arbeitnehmerseite vertritt die gesamte berufliche Bandbreite des öffentlichen Dienstes der Länder, nicht nur die Lehrkräfte. Die zugehörigen Fachgewerkschaften und Verbände stehen somit unter dem Dach des dbb in Solidargemeinschaft zueinander. Nur in dieser geschlossenen Gemeinschaft kann es gelingen, der TdL als mächtigem Gegenüber der Arbeitgeberseite auf Augenhöhe entgegenzutreten.

(Wolfgang Arneth, Referent für Beamtenrecht)

 

Positive Entscheidung beim Thema Altersteilzeit

Der Philologenverband begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, die Möglichkeit eines flexiblen Übergangs vom aktiven Dienst in den Ruhestand durch die bisherigen Altersteilzeitmodelle (FALTER nach § 38 Abs. 4 LBG bzw. Altersteilzeitregelungen nach §§ 75 a und 75 b LBG) für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis bis zum 31.12.2026 fortzuschreiben. Ein entsprechender Gesetzesentwurf hierfür liegt vor.

Es stehen mit Vollendung des 56. Lebensjahres bei Antritt die bisher bekannten Optionen mit ihren finanziellen Rahmenbedingungen zur Auswahl.

Die Altersteilzeit nach §§ 75 a und 75 b LBG kann in zwei Modellen gewählt werden:

  • konventionelles Modell: Während der ATZ wird mit der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit bis zum gewählten Pensionierungszeitpunkt weitergearbeitet.

  • Blockmodell: In der ersten Hälfte der Altersteilzeit (Arbeitsphase) wird zu Gunsten späterer Freizeit (Freistellungsphase) vorgearbeitet. Wer vor Beginn der ATZ teilzeitbeschäftigt war, kann nur das Blockmodell wählen.

Altersteilzeit im Blockmodell ist in Kurz- oder Langform möglich:

  • Kurzform: Die Altersteilzeit erstreckt sich bis zur gesetzlichen Altersgrenze (Ende des Schuljahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird).

  • Langform: Die Altersteilzeit erstreckt sich bis zum Ablauf von drei Jahren nach Erreichen der Altersgrenze (Ende des Schuljahres, in dem das 68. Lebensjahr vollendet wird).

Spätester Antragstermin ist der 01. Februar. Beginn der Altersteilzeit ist stets der 01. August.

Verbandsmitglieder können bei Bedarf eine individuelle Beratung zu den Auswirkungen auf die Besoldung und das Ruhegehalt durch den zuständigen Rechtsreferenten erhalten. (Wolfgang Arneth, Referent für Beamtenrecht)

 

Private Krankenversicherung für Beamte auf Widerruf (Referendare)

Für Referendarinnen und Referendare gibt es eine erfreuliche Entwicklung hinsichtlich der Bedingungen in der privaten Krankenversicherung. Der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. hat in Zusammenarbeit mit vielen seiner Mitgliedsunternehmen die bestehende Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung auf Beamte auf Widerruf ausgedehnt. Darunter versteht man eine gesicherte Möglichkeit für Beamtinnen und Beamte mit ihren Familien, eine beihilfekonforme Private Krankenversicherung ohne Leistungsausschlüsse sowie mit begrenztem Risikozuschlag abschließen zu können. Diese Öffnungsaktion ist – neben dem beihilfekonformen Basistarif – ein zentrales Element, damit die Verpflichtung zum Abschluss eines Krankenversicherungsschutzes umgesetzt werden kann. Von dieser neuen Öffnungsaktion profitieren nunmehr auch Beamte auf Widerruf, die bislang für die Übergangsphase den Weg über den sogenannten Basistarif wählen mussten. Dies ist auf das Leistungsniveau der GKV bezogen und in der Regel teurer. Damit wird der Zugang zur Privaten Krankenversicherung, gerade am Anfang des Berufslebens, deutlich praxisnäher und leistungsstärker ausgestaltet. Zudem wird auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Aufbau von Altersrückstellungen begonnen. Über die genaueren Modalitäten informiert z.B. eine Broschüre mit dem Titel „Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige – Öffnungsaktionen der Privaten Krankenversicherung“, die unter der folgenden Adresse abrufbar ist:

https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige.pdb.pdf

(wa)

Auswirkungen des Brexits auf das deutsche Dienstrecht

Vollzeit-/ Teilzeitbeschäftigung

Mutterschutz und Elternzeit

Die von Heike Mohr-Mumbauer und Wolfgang Arneth erstellten Flyer erhalten Sie durch die Geschäftsstelle.

Einkommenstabellen

Die Besoldungs- und Entgelttabellen des dbb finden Sie hier:

www.dbb-rlp.de