Kein weiterer Abbau der Schutzmaßnahmen, sondern wirksamer Infektionsschutz jetzt!
Dafür zu sorgen, dass die von WHO, RKI und renommierten Virologen empfohlenen AHARegeln selbstverständlich auch im Unterricht strikt eingehalten werden, ist das Mindeste, was der Dienstherr tun kann, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen.