Dringend notwendige Qualitätssicherung bei der Abiturkorrektur: Handeln statt Aussitzen!

Der Philologenverband Rheinland-Pfalz hat bereits in der Vergangenheit auf den sehr engen zeitlichen Rahmen für die Korrektur des schriftlichen Abiturs hingewiesen. „Die Korrektur innerhalb der vorgegebenen Fristen ist bei großen Kursen nicht zu bewältigen“, so die Landesvorsitzende des Philologenverbandes Rheinland-Pfalz, Cornelia Schwartz. „Nachdem unsere berechtigten Forderungen immer wieder mit dem Hinweis auf Haushaltszwänge abgewehrt worden sind, stehen wir aktuell wieder vor genau den gleichen Schwierigkeiten: Nichts hat sich in der Zwischenzeit getan! Der Dienstherr muss jetzt endlich handeln! Das Problem lässt sich mit Aussitzen nicht lösen.“
 

Auch in Schleswig-Holstein und Niedersachsen wirkt sich die Kürze der Zeitspanne zwischen den Abiturprüfungen und dem Schuljahresende massiv belastend aus. Dort allerdings stellen sich die Bildungsministerien ihrer Verantwortung und haben entsprechend reagiert: Sie gewähren den betroffenen Lehrkräften Korrekturtage zur „Sicherung der Abiturkorrektur bei kurzer Korrekturfrist“.
 

Hochproblematisch stellt sich die Lage derzeit in Rheinland-Pfalz dar. Hier erwartet man eine Abiturkorrektur innerhalb kürzester Frist. Nach der bisherigen Planung bis 2021 stehen einer Lehrkraft (jeweils dem Erst- und dem Zweitkorrektor) hier teilweise nur eine Woche zur Verfügung, um die Abiturklausuren zu korrigieren und die entsprechenden Beurteilungen vorzulegen. Dies ist neben der vollen anderweitigen beruflichen Tätigkeit nicht möglich. Unterricht, Schüler-/Elterngespräche, Konferenzen, Dienstbesprechungen, Planung des mündlichen Abiturs, Konzeption und Korrektur von Kurs- und Klassenarbeiten sowie anderen Leistungsnachweisen, um nur einige der Aufgabenfelder zu nennen, schlagen alleine schon mit weit über vierzig Wochenstunden zu Buche.

 

Der Philologenverband Rheinland-Pfalz fordert daher das Bildungsministerium umgehend zum Handeln im Sinne eines „11-Punkte-Plans“ zum Bürokratieabbau wie in Niedersachsen bzw. zur Bewältigung der kurzen Korrekturfristen wie in Schleswig-Holstein auf. Ein längeres Warten wäre unverantwortlich – sowohl in Bezug auf Qualität bei der Korrektur der Abiturarbeiten als auch in Bezug auf die Gesundheit der betroffenen Lehrkräfte.

 

Eine offizielle Regelung zur Gewährung von Korrekturtagen wäre der erste Schritt hin zur dringend notwendigen Entlastung von Lehrkräften, die in der gymnasialen Oberstufe und im Abitur eingesetzt sind und dort Tag für Tag sehr gute und qualitativ hochwertige Arbeit leisten.

 

Hintergrundinformationen

 

Schleswig-holsteinischer Erlass „Staffelmodell zur Sicherung der Abiturkorrektur bei kurzer Korrekturfrist“

Für Erstkorrektoren werden folgende Korrekturzeiten gewährt:

 

Bei einer Korrekturfrist von 3 Wochen wird 1 Korrekturtag für je 5 Abiturarbeiten,

bei einer Korrekturfrist von 4 Wochen wird 1 Korrekturtag für je 7 Abiturarbeiten,

bei einer Korrekturfrist von 5 Wochen wird 1 Korrekturtag für je 10 Abiturarbeiten,

bei einer Korrekturfrist von 6 Wochen wird 1 Korrekturtag für je 15 Abiturarbeiten gewährt.

 

Für Zweitkorrektoren sieht das schleswig-holsteinische Ministerium Folgendes vor:

Hier wird etwa die Hälfte der oben genannten Korrekturtage gewährt.

(Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Presse/PI/PDF/2018/Abitur_Korrektur.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

 

Statement des PHVN zu Entlastungsmaßnahmen in Schulen bei Dokumentation und Bürokratie

(Quelle: https://phvn.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=16&Itemid=62)

 

Für Stellungnahmen und weitere Informationen erreichen Sie PhV-Landesvorsitzende Cornelia Schwartz unter 01577 – 243 8272.